Widersprüche im Bundeshaus

Die Zahlen der AHV werden 2020 wieder etwas besser aussehen. Grund ist die im Rahmen des Pakets Unternehmensbesteuerung/AHV beschlossene Zusatzfinanzierung für die erste Säule. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft – die AHV kann rund 2 Mrd. Fr. zusätzliche Einnahmen verbuchen. Allerdings wird die Besserung rasch verpuffen. Grund dafür ist die Alterung der Bevölkerung, die sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter akzentuieren wird.

Das Thema der Demografie wird auch vom Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft aufgenommen, den der Bundesrat am Freitag gutgeheissen hat. Der Bericht wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Auftrag des Bundesrats erstellt. Neben vielen Erfolgen weist der Bericht zu Recht auf die Alterung der Bevölkerung als grosse Herausforderung für die Volkswirtschaft hin.

Die Herausforderung ist eine doppelte: Die mit der Alterung verbundene Schrumpfung des Anteils der Erwerbstätigen dämpft die Dynamik des Bruttoinlandprodukts empfindlich. Der Bericht rechnet für die kommenden zehn Jahre mit einem rund 0,5 Prozentpunkte schwächeren Wachstum pro Jahr. Zudem ist die Alterung für die schwierige finanzielle Lage der Altersvorsorge verantwortlich. Immer mehr Rentnern stehen immer weniger Erwerbstätige gegenüber – das führt ohne Gegenmassnahmen auf Dauer in die Pleite.

Der Bundesrat schreibt in der Medienmitteilung zu seinem Bericht denn auch: «Diese Effekte könnten durch eine höhere Erwerbsbeteiligung kurz vor und vor allem nach dem offiziellen Rentenalter gemildert werden.» In eine etwas klarere und einfachere Sprache übersetzt heisst das letztlich: Das Rentenalter muss erhöht werden. Vor einer derart unmissverständlichen Aussage allerdings hütet sich der Bundesrat.

Mehr noch, andernorts verschweigt er die zentrale Erkenntnis gar. Vor wenigen Tagen hat Bundespräsident Ueli Maurer dem Nationalrat die Ziele des Bundesrats für 2020 präsentiert. Unter dem Stichwort Sozialpolitik ist lediglich die Rede von der Reform der beruflichen Vorsorge sowie der Anpassung einer Verordnung in der IV. Aussagen zum Rentenalter: Fehlanzeige.

Das gilt erst recht für die von Bundesrat und Innenminister Alain Berset lancierte Vorlage AHV21. Immerhin ist die Anpassung des Rentenalters der Frauen von 64 an das der Männer von 65 Jahren vorgesehen. Allerdings würden die geplanten Massnahmen zur Abfederung dieses Schritts die potenzielle Sparwirkung weitgehend zunichtemachen. Berset weigert sich jedoch mit einer bemerkenswerten Sturheit, auf das Thema einer allgemeinen Erhöhung des Rentenalters auch nur einzutreten.

Offensichtlich sprechen die Bundesämter und auch die Departemente kaum miteinander. Wie anders liesse sich erklären, dass sich der Innenminister um die Erkenntnisse des Seco ganz einfach foutiert? Derartige Widersprüche sind der Glaubwürdigkeit des Bundesrats nicht zuträglich.

Leser-Kommentare

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Willy Huber 10.12.2019 - 12:06“…höhere Erwerbsbeteiligung kurz vor und vor allem nach dem offiziellen Rentenalter gemildert werden.” Die im Jahre 2020 65-Jährigen wurden 1955 geboren und sind mit 20 Jahren sind demnach noch mit der Schreibmaschine und Sekretärinnen aufgewachsen. Diejenigen, die in der folgenden Zeit voll ins Computerzeitalter eingestiegen sind, kann man heute auch mit 70 noch gut gebrauchen, Männer UND Frauen. Jugendliche und… Weiterlesen »