Haus verkaufen: Wertermittlung einer Immobilie: Diese Möglichkeiten haben Sie
by FOCUS OnlineBeim Verkauf einer Immobilie, ist es wichtig, ihren Wert zu ermitteln. Die Ermittlung kann mit einer Immobilienbewertung oder einem Gutachten erfolgen. Wo genau der Unterschied liegt und wann welche Option die bessere Wahl ist.
Warum ist es wichtig, vor dem Verkauf den Wert der Immobilie genau zu ermitteln?
Eine genaue Wertermittlung vor dem Verkauf einer Immobilie ist entscheidend. Denn schließlich sollte man wissen, zu welchem Preis das Haus oder die Wohnung angeboten werden kann. Wird das Haus zu hoch angesetzt, besteht die Gefahr, dass die Immobilie keine Käufer findet oder zu lange auf dem Markt bleibt und so „verbrennt“. Als „verbrannt“ bezeichnet man eine Immobilie, die über einen sehr langen Zeitraum ohne Erfolg auf dem Markt ist.
Eine nachträgliche Reduzierung des Angebotspreises kann sich auch negativ auf den Verkaufserfolg auswirken. Denn Kaufinteressenten sind oft lange auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie und erkennen genau, wie lange ein Objekt schon in der Vermarktung ist oder ob der Angebotspreis schwankt.
Auch das Gegenteil, also ein zu niedrig angesetzter Angebotspreis, kann sich negativ auf den Hausverkauf auswirken. Entweder kann dies dazu führen, dass Interessenten skeptisch sind und einen Mangel am Objekt vermuten oder Verkäufer müssen aufgrund des zu niedrigen Preises mit finanziellen Einbußen rechnen.
Es gilt also in jedem Falle, den Wert der Immobilie im Vorfeld schätzen zu lassen. Für Laien ist es oft schwierig, Lage, Ausstattung, Preisentwicklung, Energiebeschaffenheit etc. so einzukalkulieren, dass tatsächlich ein Verkehrswert ermittelt wird, mit dem man an den Markt gehen kann. Hier können z.B. Immobilienbewertungen von Immobilienmaklern weiterhelfen. Ein guter Angebotspreis liegt etwa fünf bis zehn Prozent über dem gewünschten Verkaufspreis. Damit hat man noch genügend Spielraum für Verhandlungen.
Zur Person
Sebastian Wagner ist Gründer und Geschäftsführer von HAUSGOLD, einer Firma für Immobilienbewertung und Maklervermittlung. Er hat mehr als zehn Jahre Erfahrung als Online-Entrepreneur und Geschäftsführer in der Online-Branche.
Wo liegt der Unterschied zwischen Bewertung und Gutachten?
Die Bewertung einer Immobilie hat das Ziel, den aktuellen Marktwert oder auch Verkehrswert zu ermitteln. In der Theorie kann also jeder, der sich auf dem Immobilienmarkt auskennt, eine Bewertung durchführen. Entsprechende Fachkenntnisse sind jedoch nicht zu unterschätzen. Bei der Bestimmung des Marktwertes von Immobilien gilt es nämlich, die jeweilige Region, die Beschaffenheit der Immobilien, rechtliche Gegebenheiten, wie z.B. Denkmalschutz, Preisentwicklung, Energiestandards für Gebäude und vieles mehr zu kennen.
Eigentümer, die den Marktwert ihres Hauses oder ihrer Wohnung wissen möchten, sollten sich bei der Bewertung auf einen Profi, wie z.B. auf einen fachkundigen Immobilienmakler verlassen. Eine Immobilienbewertung eines Maklers dient dazu, eine Grundlage für einen möglichen Verkauf zu schaffen und ist in vielen Fällen kostenlos.
Ein Wertgutachten einer Immobilie hingegen ist immer kostenpflichtig und muss von einem Sachverständigen durchgeführt werden. Sachverständige sind Personen, die offiziell befugt sind, Wertgutachten auszustellen. In vielen Fällen sind es ausgebildete Ingenieure oder Architekten, die umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung mitbringen und so ein sehr genaues Wertgutachten erstellen können. Die Erstellung eines Wertgutachten dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Dem Gutachter müssen diverse Unterlagen wie Grundbuchauszug, Bauzeichnungen, Auszug aus der Flurkarte, Belege zur Modernisierung und vieles mehr zur Verfügung gestellt werden, sodass er ein fundiertes Gutachten erstellen kann. Ein Teil der Unterlagen kann der Sachverständige auch selbst beschaffen.
Wie viel kosten Bewertung und Gutachten?
Auch bei den Kosten unterscheiden sich die einfache Immobilienbewertung und das umfangreiche Gutachten erheblich. Die Bewertung wird in vielen Fällen von einem kompetenten Immobilienmakler durchgeführt, der den Verkehrswert als Grundlage für eine mögliche Vermarktung ermittelt. Dieser Service wird bei Verkaufsabsicht der Eigentümer meistens kostenlos angeboten. Der Makler wird dann erst mit der üblichen Maklerprovision bei erfolgreichem Verkauf bezahlt.
Ein Gutachten von einem Sachverständigen muss meistens vor Gericht Bestand haben, ist viel tiefgreifender und dauert länger in der Bearbeitung. Die Kosten für ein Wertgutachten sind seit 2009 zwar frei verhandelbar, jedoch orientieren sich die meisten Gutachter immer noch an der früher gültigen Honorargestaltung HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Ebenso spielen die Höhe des geschätzten Verkehrswertes, der Schwierigkeitsgrad und die Preisgestaltung des Sachverständigen eine Rolle. Generell kann man mit ungefähren Kosten von 0,5 bis 1 Prozent des geschätzten Verkehrswertes rechnen. Bei einem Objekt im Wert von etwa 150.000 Euro kostet ein Wertgutachten ungefähr 1.500 Euro.
Wann wird eine Immobilienbewertung benötigt?
Eine Marktwertschätzung oder auch eine einfache Immobilienbewertung hat keinen Bestand vor Gericht und kann z.B. für Erbstreitigkeiten oder Scheidungen nicht dienen. Dennoch findet die Immobilienbewertung in vielen weiteren Fällen Anwendung:
- Für die Ermittlung eines realistischen Verkaufspreises
- Für Ermittlung des aktuellen Marktwertes, um die Versicherungssumme zu überprüfen
- Für die Planung und Einschätzung der Altersvorsorge
- Für eine aktuelle Vermögensaufstellung für die Bank
- Für die Dokumentation von Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen
- Für die Wertermittlung eines potenziellen Kaufobjektes
Wann wird ein fundiertes Wertgutachten benötigt?
Ein Wertgutachten eines Sachverständigen hat vor Gericht Bestand. Der ermittelte Immobilienwert eines Gutachters dient also als Grundlage bei diversen Rechtsstreits oder Gerichtsverfahren. Mögliche Fälle, für die ein Gutachten benötigt wird, sind:
- Scheidungen: Bei vielen Ehepaaren ist die Immobilie Bestandteil der ehelichen Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung muss der genaue Wert der Immobilie ermittelt werden, um das Vermögen aufzuteilen.
- Erbfälle: Wird eine Immobilie an mehrere Parteien vererbt, ist ein Wertgutachten eine gute Wahl, um eventuelle Streitigkeiten über den Wert der Immobilie zu vermeiden. Sollte ein Erbfall vor Gericht ausgetragen werden müssen, ist ein vollständiges Gutachten ohnehin notwendig.
- Steuern: Im Falle der Erbschafts- und Schenkungssteuer setzt das Finanzamt diese aus eigener Schätzung an. Möchten Erben oder Beschenkte die Bewertung korrigieren, gelingt das nur mit einem Gutachten.
- Zwangsversteigerungen: Muss eine Immobilie zwangsversteigert werden, wird der Wert des Objektes von einem Gutachter ermittelt.