Wiener mit zwölf Königspythons im Kofferraum gestoppt

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Mit zwölf Königspythons im Kofferraum ist ein 30-jähriger Wiener am Wochenende bei Kittsee (Bezirk Neusiedl am See) in eine Polizeikontrolle geraten. Der Mann befand sich am Rückweg aus der Slowakei, wo er nach Angaben der Landespolizeidirektion Burgenland bereits Pythons verkauft hatte. Für den 30-Jährigen setzte es aufgrund von Verstößen mehrere Anzeigen, die Reptilien wurden ihm abgenommen.

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Der Mann war in Begleitung von mehreren ReptilienBild: SN/lpd-bgld

Die Polizisten waren Sonntagnachmittag auf der Nordostautobahn (A6) fündig geworden. Es habe sich um eine ganz normale Anhaltung gehandelt: "Im Zuge der Einreise ist das Fahrzeug kontrolliert worden und dabei hat man im Kofferraum diese Tiere vorfinden können", sagte Polizeisprecher Heinz Heidenreich am Montag der APA.

Die etwa 20 bis 80 Zentimeter langen Königspythons befanden sich in Plastikgefäßen und verschnürten Textilsäckchen, welche wiederum in Styroporboxen gelagert waren. In einer weiteren Box befanden sich eine Schachtel Heimchen (eine als Futterinsekt verwendete Grillenart, Anm.) und ein Gecko.

Die Pythons stammten aus der Zucht des Mannes. "Es handelt sich dabei um einen Züchter aus Wien, der mit dieser Ladung in die Slowakei gefahren ist und dort fünf Tiere an diesem Tag bereits verkauft hat. Und er war wieder am Weg zurück vom Verkauf nach Wien", schilderte Heidenreich.

Für den Besitz von Reptilien gelten in Österreich gesetzliche Bestimmungen: "Die sind insoweit geschützt, dass man eine Bewilligung braucht, um diese Tiere zu Hause zu haben beziehungsweise züchten zu dürfen", erläuterte Heidenreich. Der 30-Jährige habe jedoch nicht die erforderliche Berechtigung besessen.

"Die Zollbehörden haben die Tiere übernommen", berichtete der Polizeisprecher. Auch eine Amtstierärztin wurde beigezogen. Der 30-Jährige muss nun mit einer Reihe von Anzeigen rechnen, unter anderem wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen über die Wildtiermeldung, die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs und den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzarten. Auch das Nichtmitführen von Herkunfts- und Zulassungsdokumenten beim Transport und weitere Übertretungen nach dem Tierhaltegesetz werden ihm vorgeworfen.

Quelle: APA