Prozess im Potsdamer Landgericht
Angeklagter gesteht Messerstiche auf schlafende Partnerin
Mit einem weitgehenden Geständnis des Angeklagten hat vor dem Landgericht Potsdam der Prozess gegen einen Familienvater begonnen, der versucht haben soll, seine schlafende Partnerin zu ermorden.
Der 37-jährige Industriemechaniker aus Brandenburg/Havel habe in der Nacht zum 10. April 2019 auf die im Bett liegende Frau eingestochen, erklärte der Staatsanwalt am Montag in der Anklage. Am Vorabend soll die Frau konkrete Trennungsabsichten geäußert haben. Der Mann habe erst abgelassen, nachdem die neunjährige Tochter herbeigeeilt war und die Polizei alarmiert hatte. Das Leben der Frau konnte mit einer mehrstündigen Notoperation gerettet werden.
Angeklagter griff zu drei Messern
Der Mann soll laut Anklage mit mehreren Messern auf seine schlafende Frau eingestochen haben. Als die Klinge der ersten Tatwaffe abbrach, soll er ein zweites Messer geholt und auch damit auf die Frau eingestochen haben. Nachdem auch das zweite Messer abgebrochen war, soll der Mann sogar noch ein drittes Messer geholt haben. Die neunjährige Tochter verständigte letztlich die Polizei.
Der Angeklagte sagte am Montag vor Gericht, er habe keine rechte Erinnerung mehr an die Bluttat. "Ich möchte die Tat aber nicht abstreiten." Er habe in der Nacht im Zimmer seiner Tochter geschlafen und sei aufgestanden, um in der Küche etwas zu trinken. Dort habe er sich ein Messer genommen, weil er daran gedacht habe, sich selbst etwas anzutun. Doch dann sei er zu seiner Frau ins Schlafzimmer gegangen.
Gericht: "Angeklagter nicht vermindert schuldfähig"
Der 37-Jährige erklärte, dass er 16 Jahre lang mit seiner Partnerin zusammen gewesen sei. Neben der Tochter hatten sie einen einjährigen Sohn und lebten im eigenen Haus, beide waren voll berufstätig. Nach einer ersten Beziehungskrise im Jahr 2013 habe er im April dieses Jahres nicht mit neuen Trennungsabsichten seiner Partnerin gerechnet. Doch sie habe erklärt, sie habe "jemand Neues" kennengelernt.
Seine Tat könne er sich aber heute nicht mehr erklären, betonte der 37-Jährige. "Ich kann das nicht verstehen, weil ich gegen Gewalt bin und die Beziehung immer harmonisch war", sagte er. "Hätte ich damals über die Folgen der Tat nachgedacht, in vollem Bewusstsein, wäre das nicht passiert." Ein Gerichtssprecher sagte jedoch am Montag, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte vermindert schuldfähig oder schuldunfähig sei. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe. Mit einem Urteil wird im Februar 2020 gerechnet.
Sendung: Antenne Brandenburg, 09.12.2019, 10 Uhr