Soldat im Missbrauchsfall Staufen vor Gericht – Urteil in Revision erwartet

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Ein Kind wird in Staufen bei Freiburg jahrelang missbraucht und an Männer verkauft. In einer Revisionsverhandlung geht es nun um die Frage, Sicherungsverwahrung angeordnet wird.

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Das Landgericht Freiburg will am Montag sein Urteil verkünden. Foto: Patrick Seeger

Im Prozess gegen einen Soldaten der Bundeswehr im Fall des jahrelangen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg will das Freiburger Landgericht am Montag (13.00 Uhr) das Urteil verkünden. Das Gericht entscheidet nach Angaben eines Sprechers über die Strafhöhe und die Frage, ob Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Der Tatvorwurf dagegen sei unstrittig.

Das Gericht hatte den heute 51 Jahre alten Mann im Mai vergangenen Jahres wegen Vergewaltigung und schweren Kindesmissbrauchs zu acht Jahren Gefängnis verurteilt (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17). Auf Sicherungsverwahrung hatte es verzichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil Anfang Mai dieses Jahres teilweise auf, nachdem der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatten.

Die Staatsanwaltschaft hat nun acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger legte sich nicht auf ein Strafmaß fest, lehnt eine Sicherungsverwahrung aber ab.

Der Soldat hat in dem Prozess gestanden, den Jungen 2017 in Staufen zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Der Junge war Gerichtsangaben zufolge mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden.

Insgesamt waren in dem Fall im vergangenen Jahr sieben Männer sowie die Mutter des Opfers vom Landgericht Freiburg verurteilt worden. Die meisten Urteile sind nach Gerichtsangaben inzwischen rechtskräftig.