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Der Angeklagte Alexander Falk (m.) mit seinen Verteidigern Daniel Wölky (l.) und Björn Gercke.© dpa
Gericht

Aussage am Landgericht Frankfurt: Falk soll mehrere Morde in Auftrag gegeben haben

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Der Hauptbelastungszeuge gegen den Hamburger Unternehmer sagt vorm Frankfurter Landgericht aus.

Frankfurt - Das Landgericht kann gar nicht genug bekommen von Etem E., dem Hauptbelastungszeugen in dem Prozess gegen den Hamburger Unternehmer und Millionenerben Alexander Falk. Gestern sagte E., pittoresker Vertreter der hanseatischen Halbwelt, weiter aus, und damit ist es noch nicht genug: Nach Weihnachten muss E. abermals in den Zeugenstand.

Von Anfang an war es die Strategie von Falks Verteidigern, den Hauptbelastungszeugen als unglaubwürdig hinzustellen, was angesichts dessen hochkrimineller Vita auch kein Kunststück ist. Vor allem ist es bitter nötig, denn glaubt man E., dann handelt sich bei Alexander Falk um den Hannibal Lecter der Hamburger Stadtgesellschaft – nur mit besseren Tischmanieren.

Frankfurt: Prozess gegen Millionenerben

Denn laut E. habe Falk bei seinen sinistren damaligen Geschäftsfreunden, den Brüdern B., nicht nur den Mord an einem Frankfurter Rechtsanwalt in Auftrag gegeben, der im Januar 2010 vor seinem Wohnhaus von einem Unbekannten angeschossen und schwer verletzt wurde – nachdem er zuvor in einem Betrugsprozess gegen Falk dessen aberwitziges Vermögen hatte pfänden lassen. Er habe zudem auch den Mord an einem Hamburger Geschäftsmann in Auftrag gegeben. Was dreifach unredlich wäre, denn bei dem Geschäftsmann handelt es sich um Falks Schwiegervater. Und der hatte nach Aussage von Falks Ehefrau ihrem damals wegen Pfändung etwas klammen Gatten die Verteidigung für dessen Betrugsprozess finanziert – die monatlich eine fünfstellige Summe gekostet habe. Laut E. sei er zudem selbst als Zeuge der Anklage von Falks Camarilla mit dem Tod bedroht worden. Dass Alexander Falk, wie Etem E. sagt, auch noch ein paar Milliönchen in die renditestarken Kokaingeschäfte der B.-Brüder investiert haben soll, fällt da angesichts der mannigfaltigen Auftragsmördereien kaum noch ins Gewicht.

Polizei zahlt „Taschengeld“

Nach eigenen Angaben hat E. für seine Aussage Geld bekommen. Erst von der Polizei, aber das sei eher ein Taschengeld gewesen. Danach habe er auch die 100 000 Euro kassiert, die die Kanzlei des angeschossenen Anwalts für die Ergreifung des Täters ausgelobt hatte. Trotzdem zählt sich E. selbst zu den Geringverdienern unter den Prozessbeteiligten: Sein Onkel und ehemaliger Mitbelastungszeuge Serhad Y. habe von Falk vier Millionen Euro bekommen, damit er seine belastende Aussage als frei erfunden zurückziehe. Und die Gebrüder B., die aus diversen Gründen in der Türkei untergetaucht sind, hätten für zwei falkfreundliche Briefe an das Landgericht je 750 000 Euro Autorenhonorar aus Falks Schatulle erhalten.

Frankfurt: Geld gegen passende Aussage

Dass es mit Alexander Falk womöglich nicht immer ganz einfach ist, legt auch die Zeugenaussage eines Hamburger Unternehmers nahe, der mit Falk einsaß und von diesem im Knast etwas Tatrelevantes gehört haben will, was er den Ermittlern mitteilte. Falk habe daraufhin anderen Mithäftlingen den Auftrag erteilt, ihn fertig zu machen – und ihn höchstpersönlich angeknurrt: „Das wirst du noch bereuen!“

Falks Ehefrau, die offiziell als Rechtsanwältin sein Verteidiger-Trio komplettiert, bislang aber nur als Zeugin in Erscheinung getreten ist, hatte ihren Mann sehr damenhaft in Schutz genommen und versichert, er sei der angeklagten Missetat schon aus Charaktergründen unfähig. In den Akten gibt es aber wohl auch eine SMS der Frau an ihren Gatten, in der sie sagt, sie wisse ja, „wie du sein kannst, wenn du deinen Willen nicht bekommst“.

Und das geschieht, wenn man Etem E.s Anschuldigungen Glauben schenkt, öfter, als Falk lieb sein kann. Denn sämtliche Personen, die er angeblich auf seiner Todesliste hatte, erfreuen sich bester Gesundheit. So gesehen handelt es sich bei Alexander Falk dann doch nicht um den Hannibal Lecter, sondern eher um den Isnogud der Hamburger Stadtgesellschaft.

Die Aussage vor dem Landgericht war nur ein weiterer Akt im Verfahren gegen Alexander Falk.