E-Scooter kaufen: Polizei gibt dringende Tipps zu Straßenzulassung, Versicherung und Co.

Kurz vor Weihnachten

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Kurz vor Weihnachten denken viele daran, einen E-Scooter zu kaufen und zu verschenken. Straßenzulassung, Versicherung und Co. - worauf sollte man achten? Die Polizei in NRW gibt Tipps.

Dortmund - Seit Monaten fluten diverse Anbieter von E-Scootern die Straßen Deutschlands. Doch die Fahrt mit einem der vielen elektrischen Flitzer ist nicht wirklich günstig. Einen Euro zahlt man bei den meisten Anbietern vor jeder Fahrt, um das Gefährt freizuschalten. Danach kostet jede Minute bei vielen Anbietern 20 Cent, berichtete auch RUHR24*. Bei regelmäßiger Nutzung kommen da ein paar nicht unerhebliche Kosten zusammen.

E-Scooter kaufen statt leihen - darauf sollte man achten

Darum überlegen viele Deutsche, einen E-Scooter direkt zu kaufen und damit im eigenen Besitz zu haben. Gerade vor Weihnachten dürfte die Zahl der Neuanschaffungen in Deutschland in die Höhe steigen. Doch einfach einen E-Scooter kaufen, ohne auf alles Andere zu achten, ist zu kurz gedacht. Es gilt, an die Themen Straßenzulassung, Versicherung und Co. zu denken.

Die Polizei in NRW gibt jetzt Verbrauchern, die sich einen E-Scooter kaufen wollen, wichtige Tipps zur Anschaffung.

Da wäre zum einen die Straßenzulassung zu beachten. "Nicht alle E-Scooter verfügen auch über die für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nötige Straßenzulassung", heißt es von der Polizei. Vor allem E-Scooter, die vor Mai 2019 angeschafft wurden (etwa bei gebrauchten Exemplaren), sei Vorsicht geboten.

E-Scooter: Straßenzulassung und Versicherung sind Pflicht

Grundsätzlich gilt: Wer einen E-Scooter im Straßenverkehr nutzen will, braucht eine sogenannte Betriebserlaubnis (ABE). Sie wird vom Kraftfahrtbundesamt erteilt. Modelle, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung am 15. Juni 2019 gekauft wurden, dürfen erst dann legal in der Öffentlichkeit gefahren werden, nachdem die Hersteller eine Erlaubnis nachträglich eingeholt haben, erklärt die Polizei.

Hersteller dürfen E-Scooter zur Not auch nachrüsten

Bereits in den Handel gebrachte Fahrzeuge, die der Verordnung nicht entsprechen, können durch den Hersteller nachgerüstet werden, damit diese den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen, heißt es vom Bundesverkehrsministerium. Voraussetzung für E-Scooter, die am Verkehr teilnehmen wollen, ist (Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur):

Achtung beim Beschenken von Kindern: E-Scooter dürfen erst ab dem 14. Lebensjahr gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht nötig. Und es gilt, dass E-Scooter, die schneller als 20 km/h fahren, nicht im Verkehr fahren dürfen.

Kleine Versicherungsplakette für E-Scooter eingeführt

Wichtig ist auch die generelle Versicherungspflicht für E-Scooter. Eine private Haftpflicht, warnt die Polizei, sei nicht ausreichend. Benötigt wird vor Fahrtantritt eine sogenannte Versicherungsplakette - wie bei einem Mofa. Auch bei den E-Scootern wird sie im hinteren Bereich des Fahrzeugs angebracht. Das Verkehrsministerium führte für E-Scooter eigens eine kleine Versicherungsplakette ein.

Polizei gibt praktische Tipps für den Kauf von E-Scootern

Darüber hinaus weist die Polizei auf einige praktische Dinge hin, die man vor dem Kauf eines E-Scooters achten sollte:

- das Gewicht des E-Rollers sollte nicht zu hoch sein, um es gut transportieren zu können.

- die R eichweite des Vehikel-Akkus sollte zur gewünschten und täglichen Route passen.

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Erste Kabinettssitzung mit frisch zugelassenem E-Tretroller....da staunt Hubertus Heil.

Wer einen E-Scooter kaufen möchte und die oben genannten Tipps beachtet, der sollte beim kommenden Weihnachtsfest keine böse Überraschung erleben - und spart sich künftig die würzigen Preise für die meisten Leih-E-Scooter. Am Ende sollte man nur noch ein paar Regeln im Straßenverkehr beachten, die die Polizei Bochum bereits klargemacht hat.

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Rubriklistenbild: © picture alliance/Sven Hoppe/dpa