Führerschein: 43 Millionen Lappen werden bald ungültig – DAS musst du jetzt wissen
Der Führerschein von gut 43 Millionen Deutschen wird bald ungültig. Grund ist eine EU-Richtlinie, die dafür sorgen soll, dass alle EU-Bürger einen einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein bekommen. Zudem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu verhindern. Und: Der neue Führerschein läuft automatisch nach 15 Jahren ab.
Bis spätestens 2033 sollen deshalb alle alten Führerscheine umgetauscht sein. Wenn du dich nicht an die Umtauschfristen hältst, drohen dir Bußgelder.
Damit aber nicht alle gleichzeitig auf den neuen Lappen losstürmen, hat der Bundesrat ein Stufenmodell beschlossen.
Das regelt in einer Staffelung, wer wann seinen Führerschein eintauschen muss. Betroffen sind insgesamt 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum Jahr 1998 ausgestellt wurden, plus alle Scheckkartenführerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Führerschein wird ungültig: 43 Millionen Deutsche brauchen neues Dokument
Wer schon einen neuen Führerschein besitzt, der nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, der braucht sich um nichts zu kümmern.
Diese Lappen sind schon einheitlich und laufen sowieso nach 15 Jahren ab.
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Den Führerscheinumtausch gibt es leider nicht umsonst: Er kostet etwa 25 Euro. Außerdem wird für den neuen Führerschein ein neues biometrisches Passbild benötigt. Vier Wochen dauert es dann, bis der Führerschein ausgestellt ist.
Die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes ist für den Umtausch zuständig.
Das sind die Staffelungen bei den Papierführerscheinen:
- vor 1953 geboren: Umtausch bis zum 19.1.2033
- geboren in 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19.1.2022
- 1959 bis 1964 geboren: Umtausch bis 19.1.2023
- 1965 bis 1970 geboren: Umtausch bis 19.1. 2024
- Wer ab 1971 geboren ist, muss bis zum 19. Januar 2025 einen neuen Führerschein besitzen.
Die Scheckkartenführerscheine werden nach Ausstellungsjahr gestaffelt:
- ausgestellt von 1999 bis 2001: Sie müssen bis zum 19. Januar 2026 getauscht sein
- 2002 bis 2004: bis zum 19. Januar 2027
- 2005 und 2007: bis zum 19. Januar 2028
- 2008: bis zum 19. Januar 2029
- 2009: bis zum 19. Januar 2030
- 2010: bis zum 19. Januar 2031
- 2011: bis zum 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033
Bei Fristversäumnis drohen Bußgelder
Zehn Euro kostet es, nach der Frist mit einem ungültigen Führerschein erwischt zu werden. Das ist ein Bußgeld. Laut ADAC begeht man damit nämlich keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
Keine neue Führerschein-Prüfung
Übrigens: Dass der EU-Führerschein nicht lebenslang, sondern nur 15 Jahre gültig ist, heißt nicht, dass danach eine neue Führerscheinprüfung ansteht. Das berichtet die Neue Westfälische. Auch eine ärztliche Untersuchung ist unnötig. (lin mit dpa)