Erbacher Blutrache Prozess: Lebenslange Haft gegen Mörder ist rechtskräftig

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Es war ein umfangreiches und komplexes Indizien-Verfahren am Ulmer Landgericht: Ein Jahr lang wurde im Erbacher Blutrache-Prozess verhandelt, 60 Zeugen und zehn Sachverständige gehört. Die Akten summierten sich auf 25 000 Blatt Papier in 70 Ordnern, vier davon enthielten Schriftstücke in albanischer Sprache. Am 3. April 2019 verurteilte das Landgericht einen 47-jährigen Göppinger mit albanischen Wurzeln zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes. Nun ist das Urteil rechtskräftig, am 20. November hat der Bundesgerichtshof einen Revisionsantrag der Verteidigung als unbegründet abgewiesen. Das teilte Alexander Spengler, Pressesprecher am Ulmer Landgericht, mit.

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Blutrache am Erbacher Anglersee Tat am Anglersee war Mord – Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

Göppingen/Erbach

Fehde mit etlichen Toten

Die Ulmer Strafkammer unter Vorsitz von Richter Gerd Gugenhan hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte zusammen mit einem Komplizen im April 2017 das spätere Opfer Xhoi M. unter dem Vorwand eines Drogengeschäfts von Nordrhein-Westfalen an einen Erbacher Anglersee gelockt hatte. Dort töteten sie das Opfer mit Hammerschlägen gegen den Kopf und versenkten die Leiche anschließend im Gewässer. Das Motiv für den Mord sei eine Blutrache-Fehde zwischen zwei verfeindeten albanischen Familien gewesen, die sich schon über viele Jahre hinzieht und bereits mehrere Todesopfer gefordert hat, erklärte Gugenhan im April 2019 in seiner Urteilsbegründung.

Dagegen hatten die beiden Verteidiger des Angeklagten beim Bundesgerichtshof einen Revisionsantrag gestellt. Sie wollten prüfen lassen, ob im Laufe des einjährigen Prozesses Verfahrensfehler passiert sind. Falls der Bundesgerichtshof dem Antrag gefolgt wäre, hätte das Verfahren vor einer anderen Strafkammer am Ulmer Landgericht komplett neu verhandelt werden müssen. Das ist jedoch nicht der Fall, der Urteil somit rechtskräftig.