Attacke auf Bernhard Günther

Verdächtiger nach Säureanschlag auf Innogy-Manager wieder frei

Rückschlag für die Ermittlung im Fall des Anschlags auf Bernhard Günther: Das Landgericht Wuppertal hat den Haftbefehl gegen den 32-jährigen Tatverdächtigen aufgehoben.

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Bernhard Günther bei der Bilanz-PK von Innogy im März 2019

Der Manager soll am Freitagmittag über den Beschluss des Landgerichts Wuppertal informiert worden sein.(Foto: dpa)

Wuppertal. Nach dem Säureanschlag auf den Innogy-Vorstand Bernhard Günther vor gut anderthalb Jahren ist ein Tatverdächtiger wieder frei. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wuppertal.

Günther sei am Freitagmittag über den Beschluss des Landgerichts Wuppertal informiert worden, sagte der Sprecher des Managers der Deutschen Presse-Agentur. Beim Landgericht war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Zunächst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Laut dem Blatt wurde der Haftbefehl gegen den 32-jährigen Mann aufgehoben, weil ihm kein dringender Tatverdacht nachgewiesen werden könne.

Der Innogy-Finanzchef war am 4. März 2018 nach dem Joggen in der Nähe seines Wohnhauses in Haan bei Düsseldorf überfallen worden. Zwei Männer warfen ihn zu Boden und übergossen ihn mit hochkonzentrierter Säure. Mit einem Hubschrauber kam er in eine Spezialklinik. Er lag wochenlang im Krankenhaus und nahm dann die Arbeit wieder auf.

Der Manager trat im März bei einer Bilanzpressekonferenz erstmals wieder öffentlich auf. Die Folgen des Angriffs waren ihm noch anzusehen.

Im Oktober war in Köln ein 32-jähriger Verdächtiger festgenommen worden. Ohne die Privatermittler, die er beauftragt habe, sowie eine 80.000 Euro hohe Auslobung von Innogy hätte es „die entscheidenden Hinweise nicht gegeben“, sagte Günther der „SZ“. Nach Ansicht seines Anwalts Martin Meinberg konnten die Täter durchaus wissen, „dass Herr Günther durch den Säureanschlag sterben kann“.

Zu einer möglichen Beschwerde gegen die aktuelle Entscheidung wollte die Sprecherin der Anklagebehörde sich zunächst nicht äußern.

Mehr: Die Staatsanwaltschaft sieht die Säureattacke auf Bernhard Günther nicht mehr als versuchten Mord, sondern nur noch als Körperverletzung. Günther kann das nicht hinnehmen.