Erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen werden sie zur Kasse gebeten
Bundesrat stimmt Gesetz zu: Kinder von Pflegebedürftigen müssen seltener zahlen
Bislang springt das Sozialamt ein
Die Kinder von Pflegebedürftigen werden künftig seltener zur Kasse gebeten. Der Bundesrat billigte ein Gesetz, wonach Töchter und Söhne der Betroffenen künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen müssen.
300.000 Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen
Bislang springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht mehr zahlen können. In vielen Fällen holen sich die Behörden das Geld aber zumindest teilweise von den Angehörigen zurück. Häufig scheuen die Ämter allerdings auch vor solchen Forderungen zurück, weil aufwendige Verfahren und Einkommensprüfungen nötig werden.
Wie viele Menschen an den Kosten beteiligt werden, ist schwer zu sagen. Eine aktuelle aussagekräftige Statistik gibt es nicht. Im Gesetzentwurf ist von rund 55.000 Menschen die Rede. Auf Sozialhilfe angewiesen sind rund 300.000 Heimbewohner, weil Rente, Pflegeversicherung und das eigene Vermögen nicht reichen.
Pflegerin kritisiert Umgang mit Patienten
Wie groß der Pflegenotstand auch heute noch ist, zeigt die Pflegerin Eva Olerth. Im RTL-Interview beschreibt sie, wie Menschen in Pflegeheimen teilweise darum betteln müssen, auf Toilette gehen zu dürfen.
Nicht nur Geschichten wie die von Eva Ohlerth halten viele davon ab, ihre pflegebedürftigen Eltern oder Verwandten in einem Heim unterzubringen: Sie sollen ihrer vertrauten Umgebung nicht entrissen werden. Doch auch bei der Pflege zu Hause gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Punkte erfahren Sie hier.