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Der Bundesrat will, dass sich der Vermittlungsausschuss mit dem Klimapaket der Bundesregierung befasst. | Bild: Oliver Berg/dpa

Bundesregierung sagt Nachbesserungen am Klimapaket zu

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Es gab viel Kritik am Klimapaket der Bundesregierung - auch aus den Bundesländern. Für wichtige Teile hat die Länderkammer den Weg zwar freigemacht. Aber Pendlerpauschale, Förderung für Haus-Sanierungen und andere Steuerfragen müssen nachverhandelt werden.

Die Bundesregierung hat auf Forderungen der Länder reagiert und Nachbesserungen am Klimapaket zugesagt. Dabei geht es darum, Belastungen von energieintensiven Unternehmen bei einer CO2-Bepreisung zu vermeiden.

In einer Protokollerklärung bekräftigt die Bundesregierung, dass sie für die Zeit ab 1. Januar 2022 im Wege einer Rechtsverordnung erforderliche Maßnahmen zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen regeln werde. Verhindert werden soll, dass Firmen wegen Belastungen abwandern und in anderen Ländern CO2 ausstoßen.

Die Protokollerklärung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Darin heißt es, die Bundesregierung werde alle relevanten Beteiligten, insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen, in den Prozess einbeziehen.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte vor der Sitzung des Bundesrats Nachbesserungen gefordert. Dabei geht es um das Gesetz zum Zertifikatehandel, das einen CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden von 2021 an vorsieht. «Gesetze, die unseren energieintensiven Mittelstand zur Abwanderung aus Deutschland zwingen, sind nicht akzeptabel», hatte Laschet gesagt.

Die Länderkammer hatte das Gesetz am Freitag aber gebilligt, nachdem die Bundesregierung Nachbesserungen in der Protokollerklärung zugesagt hatte. Dagegen hatte der Bundesrat wegen Steuergesetzen den Vermittlungsausschuss einberufen.

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