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Zwei Soldatinnen der Bundeswehr

Entlassener Soldat zieht vors Verfassungsgericht

Darf ein Soldat der Bundeswehr aus religiösen Gründen Frauen den Handschlag verweigern? Diese Frage muss nun das Bundesverfassungsgericht klären.

Ein Soldat, der aus religiösen Gründen Frauen den Handschlag verweigerte und deshalb aus der Bundeswehr entlassen worden war, hat nun eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Tagesspiegel".

Der Kläger war seit 2015 Zeitsoldat. 2017 informierte der militärische Abschirmdienst über Erkenntnisse zu einer mutmaßlich extremistischen Einstellung des Mannes: Er sei zum Islam konvertiert, habe sein Erscheinungsbild sowie sein Verhalten geändert. Bei einer Befragung habe er ausgesagt, dass es seine Sache sei, wenn er Frauen nicht die Hand gebe. Im Mai 2018 wurde der Soldat entlassen. Dagegen klagte er - bisher vergeblich.

Die Kündigung basiere auf einer Verletzung der militärischen Dienstpflichten und nicht auf einer Vorverurteilung von Muslimen, entschieden die Richter des Oberverwaltungsgerichts im Oktober 2019 (Az.: 10 A 11109/19) und bestätigten damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Durch seine religiös begründete Weigerung, Frauen die Hand zu geben, verstoße er gegen die Pflicht, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

Seine Einstellung widerspreche der Gleichstellung von Mann und Frau im Grundgesetz: Unabhängig davon, dass es keine Vorschrift für eine Begrüßung per Handschlag gebe, rechtfertige sein Verhalten die Annahme, dass er Kameradinnen nicht ausreichend respektiere und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr gefährde. Es bestünden erhebliche Zweifel daran, dass ein Soldat, der Frauen den Handschlag verwehre, bereit sei, für Soldatinnen einzustehen.

Wann sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst, ist unklar.

mh/afp