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Julius Meinl V. (Archivbild vom 13.6.2007) war bis 1997 Vorstandsvorsitzender der Meinl Bank.© APAweb / Roland Schlager

Julius Meinl: Keine Anklage wegen Personenschutzkosten

Laut Oberlandesgericht Wien war es angemessen, die Kosten für den Schutz des Vorstandsvorsitzenden dem Unternehmen weiterzuverrechnen.

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Der Banker Julius Meinl, der ehemalige Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl und eine dritte Person werden nicht wegen Untreue in Zusammenhang mit der Übernahme von Personenschutzkosten für Julius Meinl durch die Bank angeklagt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat den Anklageeinsprüchen der ehemaligen Vorstände Folge gegeben und das Verfahren eingestellt, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Ermittlungen im Verfahren rund um Meinl European Land gehen weiter, sagte OLG-Sprecher Reinhard Hinger auf Apa-Anfrage. Hier gibt es noch keine Anklage oder Verfahrenseinstellung.

Im nun eingestellten Verfahren war den Beschuldigten Untreue vorgeworfen worden, weil sie dem Unternehmen Kosten für den Personenschutz des Vorstandsvorsitzenden Julius Meinl (der ab 27.12.2007 der Vorsitzende des Aufsichtsrats war) weiterverrechnet hatten. Das Oberlandesgericht Wien erachtete den Personenschutz im konkreten Fall für angemessen und aus damaliger Sicht für vertretbar, sodass die Finanzierung durch das Unternehmen nicht mit dem Missbrauch einer Befugnis verbunden war und somit nicht den Tatbestand der Untreue erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte im Dezember 2018 die Anklage eingebracht und den drei Personen vorgeworfen, die Meinl Bank (jetzt: Anglo Austrian Bank AAB) um 883.500 Euro geschädigt zu haben. Es ging dabei um Zahlungen an Detektivagenturen von April 2009 bis August 2010. (apa)