Lex Apple Pay: Bundesrat stimmt für offene Schnittstelle für Bezahldienste
Die Länder haben einen Gesetzentwurf mit schärferen Geldwäschevorschriften gebilligt, wonach auch IT-Firmen wie Apple ihre Zahlungsservices öffnen müssen.
by Stefan KremplDer Bundesrat befürwortet mehr Wettbewerb bei Digitalunternehmen, die auf Basis technischer Infrastrukturleistungen helfen, Zahlungsdienste zu erbringen oder mit elektronischem Geld zu handeln. Entsprechende Dienstleister wie Apple oder Google sind künftig auf Anfrage etwa einer Bank sowie anderer Finanzinstitute verpflichtet, diesen einschlägige Services "gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen".
Einen entsprechenden, im Bundestag Mitte November beschlossenen Gesetzentwurf hat die Länderkammer am Freitag gebilligt. Die Bestimmungen können demnach größtenteils Anfang 2020 in Kraft treten. Die Offerte einer IT-Firma muss laut dem Text so ausgestaltet sein, dass die anfragende Firma ihre eigenen Dienste "ungehindert erbringen oder betreiben kann". Ausgenommen werden Unternehmen, deren technische Infrastrukturleistungen von weniger als zehn Zahlungsdienstleistern oder E-Geld-Emittenten in Anspruch genommen werden oder die weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer haben.
Zugriff auf NFC-Chip im Smartphone
Die kurzfristig im Parlament aufgebohrte Initiative zielt vor allem auf Apple Pay. Dabei handelt es sich um den derzeit einzigen kontaktlosen Bezahldienst, den der kalifornische Konzern auf dem iPhone zulässt. Andere Finanzdienstleister erhalten keinen Zugriff auf den darin verbauten NFC-Chip, über den drahtlos Transaktionsdaten direkt am Kassenterminal übertragen werden können. Die deutschen Sparkassen fordern schon seit Jahren, die NFC-Schnittstelle von Apple für Dritte zu öffnen, wie dies Google bei Android-Smartphones bereits vorgemacht hat. Zuletzt entschied sich der Bankenverbund mehr oder weniger notgedrungen dafür, bei Apple Pay mitzumachen und die Konditionen der Kalifornier zu akzeptieren.
Apple läuft seit Bekanntwerden des Vorhabens Sturm dagegen und hat – auch mithilfe der US-Botschaft – beim Kanzleramt und bei Abgeordneten interveniert. Der Konzern fürchtet nach eigenen Angaben, dass die Nutzerfreundlichkeit bei Zahlungen leiden sowie Datenschutz und die Sicherheit von Finanzdaten gefährdet werden könnten. Experten geben zudem zu bedenken, dass Deutschland die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten über den Gesetzeszusatz wohl vorab hätte unterrichten müssen. An einer solchen verfehlten sogenannten Notifizierung war jüngst bereits das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet gescheitert.
Bekämpfung von Geldwäsche
Im Kern will der Gesetzgeber mit der Initiative die 5. EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in nationales Recht umsetzen. Anbieter elektronischer Geldbörsen, die Umsätze mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple oder Facebooks geplanter Libra machen, müssen demnach ihre Kunden im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren. Ihnen obliegt damit, etwa die Identität der Nutzer sowie deren einschlägige Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank zu speichern und Verdachtsfälle zu melden.
Betroffen sind Anbieter, die breit definierte "Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel" verwahren, verwalten oder sichern. Voraussetzung dafür ist, dass über die Dienste einschlägige Tokens für Dritte gehalten, gespeichert und übertragen werden. Nicht erfasst werden nach Protesten von Startups Finanzdienstleister, "die außer dem Kryptoverwahrgeschäft" keine weiteren einschlägigen Services erbringen und so keinen direkten Endkundenkontakt haben.
Zudem soll die von Datenschützern bereits als zu mächtig kritisierte europäische Kontrollinstanz in Form der Financial Intelligence Unit (FIU) einen erweiterten Zugriff auf relevante Datenbestände erhalten und so "noch schlagkräftiger werden". Der Innenausschuss des Bundesrats hatte sich hier dagegen gewandt, dass die Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen über einen Trefferfall in kritischen Dateien informiert werden soll. Dies sei aus polizeifachlichen Gründen abzulehnen. Im Plenum fand der entsprechende Antrag, den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen, aber keine Mehrheit. (jk)