Verhungertes Baby: Bewährungsstrafen für Eltern
by NDRDas Hamburger Landgericht hat die Eltern des verhungerten Babys Mohamed am Freitag wegen Totschlags durch Unterlassen zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Verhalten des 34 Jahre alten Vaters und der 33-jährigen Mutter als "krasses Betreuungs- und Fürsorgeversagen". Sie hätten den bedrohlichen Zustand erkannt, seien aber dennoch nicht zum Arzt gegangen. Sie hätten gefürchtet, das Sorgerecht für Mohamed und ihre sechs anderen Kinder zu verlieren.
Baby wog bei Tod weniger als bei der Geburt
Das zweieinhalb Monate alte Baby aus Schnelsen war bei seinem Tod am 13. November 2017 bis auf die Knochen abgemagert und wog nur noch 2.823 Gramm - weniger als bei seiner Geburt. Normal wären laut Gutachtern 4,7 Kilogramm gewesen. Die Mutter soll das Kind regelmäßig gestillt haben. Doch entweder habe die Menge der Milch nicht ausgereicht oder sie habe nicht genug Kalorien enthalten, hieß es in der Anklage. Der Junge erkrankte an einer Dickdarmentzündung, litt unter Durchfall. Dennoch sollen die Eltern ihn nicht zum Arzt gebracht haben. Schließlich starb das Kind an Kreislaufversagen.
Anklage im Lauf des Verfahrens verschärft
Zunächst hatte das Verfahren vor dem Amtsgericht begonnen, weil die Anklage zunächst auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen lautete. Das Amtsgericht verwies den Fall aber nach der Aussage eines Rechtsmediziners an das Landgericht. Er habe noch nie so ein abgemagertes Kind gesehen, hatte der Leiter der Rechtsmedizin, Klaus Püschel, gesagt. Es sei nahezu ausgeschlossen, dass die Eltern den dramatischen Zustand nicht erkannt haben wollen.
"Wir behalten Sie im Blick"
Die Mutter ist wieder schwanger. Im Februar kommt das nächste Kind. Auch mit dem Wohl des neuen Säuglings und der weiteren sechs Kinder begründete das Gericht, warum es eine Bewährungsstrafe verhängte. Die Kinder sollten nicht unter dem Verhalten ihrer Eltern leiden. Das Gericht erließ strenge Bewährungsauflagen. Der Richter gab den Eltern mit auf den Weg: "Wir behalten Sie im Blick."
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Gefängnisstrafen für die Eltern gefordert. Der Vater sollte für zwei Jahre und zehn Monate in Haft, die Mutter für zweieinhalb Jahre. Die Verteidigung ging von einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen aus und hatte Bewährungsstrafen gefordert.