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Ein Richter am Bundesfinanzhof hält die Reform der Rentenbesteuerung für verfassungswidrig.© Christian Charisius / dpa
Nachgelagerte Besteuerung

Richter am Bundesfinanzhof hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig

In einem Fachdienst schreibt ein Richter des Bundesfinanzhof, was er von der Rentenbesteuerung hält: Nichts. Er findet sie sogar verfassungswidrig.

München - Egmont Kulosa, seit neun Jahren Richter am Bundesfinanzhof, hält die seit 2005 geltende Reform der Rentenbesteuerung für verfassungswidrig. In einem kürzlich erschienen Fachdienst, der als Pflichtlektüre für Steuerberater gilt, kritisiert er eine Doppelbesteuerung von Renten - die das Bundesverfassungsgericht eigentlich untersagt hat. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

Rente: Ist die Reform der Rentenbesteuerung verfassungskonform?

Kulosa ist am Bundesfinanzhof, einem der höchsten deutschen Gerichte, zuständig für den Bereich „Alterseinkünfte und -vorsorge“. In seinem Beitrag schreibt er: „Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweichfachbesteuerung nachzuweisen. 

Denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang - von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag (...) - ohne prozentuale Beschränkung abziehen.“

Rente: Besteuerung immer stärker

Hintergrund ist, dass durch die Reform von 2005 Renten schrittweise immer stärker besteuert werden - ab 2040 sind es 100 Prozent der Altersbezüge. Im Gegenzug können Beiträge für die Altersvorsorge als Sonderausgaben seit 2005 in steigendem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, ab 2025 zu 100 Prozent. Kulosas kritisiert also: Wer ab 2040 in Rente geht, muss seine Rente voll versteuern

Voll entlastet wurde er dann allerdings nur für seine Vorsorgeaufwendungen seit 2025.

Ist die Rente verfassungsgemäß? Kubicki fordert Informationen

„Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich ausräumt und dem Deutschen Bundestag entsprechende Berechnungen vorlegt“, forderte der FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki gegenüber der „SZ“. FR

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