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NRW will Nachbesserungen am Klimapaket

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Der Bundesrat hat die Steuergesetze des Klimapakets abgelehnt. Der Beschluss der Länderkammer fiel am Freitag (29.11.2019) in Berlin einstimmig.

Zuvor hatte bereits Nordrhein-Westfalen angekündigt, es werde versuchen, im Vermittlungsausschuss Nachbesserungen zu erreichen.

NRW Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sagte im WDR-Interview, er sehe Doppelbelastungen auf kleine und mittlere Unternehmen in NRW zukommen, wenn das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form in Kraft tritt. Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen auf dem Weltmarkt und damit hunderttausende Arbeitsplätze seien in Gefahr.

Soziale und föderale Schieflage

Wie es aus Regierungskreisen in Düsseldorf heißt, sieht NRW Nachbesserungsbedarf bei der Verteilung der Einnahmen durch die CO2-Bepreisung. Von einer "föderalen Schieflage" ist hier die Rede. Der Bund werde viel Geld einnehmen, die Länder einseitig belastet.

Auch eine "soziale Schieflage" hatte die NRW-Landesregierung ausgemacht. Die steuerliche Begünstigung der energetischen Gebäudesanierung helfe nur denen, die ohnehin schon Geld haben.

Brennstoffemissionshandelsgesetz

Die Änderungswünsche aus NRW betreffen das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetz, in dem die künftige CO2-Bepreisung geregelt wird. Dieses Gesetz ist Kernbestandteil des Klimapakets und braucht, nach seiner Verabschiedung im Bundestag, nun auch die Zustimmung der Ländervertreter im Bundesrat. Es sieht von 2021 an einen festen CO2-Preis im Verkehr und beim Heizen vor. Ab 2026 soll der Preis in einem Handel mit Verschmutzungsrechten teils dem Markt überlassen werden, aber zunächst bei 60 Euro gedeckelt sein.

Pinkwart zu Klimaschutzpaket: "Mehrbelastungen drohen"

WDR 5 Morgenecho - Interview. 29.11.2019. 06:39 Min.. Verfügbar bis 28.11.2020. WDR 5.

Bundesregierung sagt Änderungen zu

Die Bundesregierung reagierte umgehend auf die Forderungen der Länder und sagte Nachbesserungen am Klimapaket zu. Um Belastungen von energieintensiven Unternehmen bei einer CO2-Bepreisung zu vermeiden, will sie für die Zeit ab 1. Januar 2022 Maßnahmen zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen regeln. Verhindert werden soll, dass Firmen wegen Belastungen abwandern und in anderen Ländern CO2 ausstoßen.